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AGB

§ 1 Allgemeines

Der Leistungserbringer ist nach § 45a Sozialgesetzbuch XI (SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag) nach Landesrecht zugelassen. Der Leistungserbringer ist damit berechtigt, die Leistungen mit den Pflegekassen und den Krankenkassen abzurechnen.

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§ 2 Leistungen

Der Leistungsgeber bietet folgende Leistungen an:

  • Hilfe und Unterstützung im Haushalt (tägliche Hausarbeiten, Wäsche, …)

  • Einkaufshilfe / Einkaufsdienste

  • Botengänge, Begleitung zu Terminen und Erledigungen

  • Gesellschaft leisten und mobilisieren (anregende/aktivierende Beschäftigung)

  • Freizeit- und Reisebegleitung

  • Betreuung bei körperlichen und / oder geistigen Einschränkungen

  • Bürokratische Hilfen

  • Vorlesedienste und sonstige Leistungen.

Die angebotenen Leistungen werden nach §§ 45 a SGB XI (Sachleistung), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 45 b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 38 SGB V Haushaltshilfe oder als Selbstzahler abgerechnet.

Die Einsatzzeiten zur Erbringung der Leistungen werden individuell und im persönlichen Gespräch abgestimmt.

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§ 3 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem abgestimmten Aufwand und wird im persönlichen Gespräch vereinbart.

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§ 4 Abrechnung

Leistungen, die direkt mit der Pflegekasse / Krankenkasse abzurechnen sind, können direkt mit den Kostenträgern abgerechnet werden. Privatleistungen oder Mehrleistungen, die über den gesetzlichen Anspruch der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers hinausgehen und deren Kosten nicht seitens der Kranken- oder Pflegekassen bzw. des Sozialhilfeträgers übernommen werden, sind von der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer privat zu bezahlen.

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§ 5 Leistungserbringung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden vom Leistungserbringer durch geeignetes Personal erbracht. Im Falle von Urlaub, Erkrankung der Mitarbeiter oder unverschuldeter Verhinderung versuchen wir eine Vertretung zu organisieren. Je nach Auslastung kann dies jedoch  nicht immer gewährleistet werden.

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§ 6 Haftung

Der Leistungserbringer haftet gegenüber der Leistungsnehmerin/dem Leistungsnehmer nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind.

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§ 7 Datenschutz und Schweigepflicht

Der Leistungserbringer und seine Mitarbeiter/innen sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit es zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der Leistungsnehmerin/des Leistungsnehmers erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligungen zur Erhebung und zur Übermittlung bedürfen der Schriftform und sind widerruflich. Die Leistungsnehmerin/Der Leistungsnehmer hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie/ihn gespeichert sind.

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